AGB

  1. Für Termine:
    • Termine, die die Leistungsempfängerin vereinbart und von der Hebamme bestätigt werden, sind Leistungen, die auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V erfolgen. Diese werden von der Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Leistungen, deren Umfang über die Obergrenze des Vertrags über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V hinausgehen, werden privat in Rechnung gestellt. Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin über das Erreichen der Obergrenze rechtzeitig zu informieren.
    • Privatpatientinnen erhalten die Rechnung von der Hebamme. Die Gebühren richten sich nach der Hebammen-Privat-Gebührenordnung, in welchem die Hebamme tätig ist. Die Kostenerstattung von Hebammenleistungen durch private Kassen variieren z.T. stark. Die Leistungserbringerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. Die Hebammenrechnung ist innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Die Leistungsempfängerin ist (zusammen mit ihrem Partner) zur fristgerechten Zahlung verpflichtet, unabhängig von der Erstattung der Krankenversicherung bzw. der Beihilfe.
    • Die Leistungen "Vorgespräch und Basisdatenerhebung" können in jeder Schwangerschaft nur einmal mit der Krankenkasse/Versicherung verrechnet werden. Bitte beachten Sie, dass der erste Termin mit der Hebamme das "Vorgespräch und Basisdatenerhebung" ist und auch abgerechnet wird.

 

  1. Abrechnung und Kursgebühren
    • Allgemeines
      • Die Kursgebühren der in Anspruch genommenen und unterzeichneten Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarungen der Hebammen nach §134a SGB V.
      • Ist die Kursteilnehmerin privat versichert, wird mit der/dem KursteilnehmerIn direkt abgerechnet. Es gilt die Privatgebührenverordnung für Hebammen des Landes Baden-Württembergs. Private Rechnungen der Hebamme an SelbstzahlerInnen sind innerhalb der vereinbarten Frist (30 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife.
        • Privatrechnungen werden per Email als PDF versendet.
        • Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00€ berechnet
    • Versäumte Kursstunden
      • Versäumt die/der KursteilnehmerIn einzelne Stunden oder auch den kompletten Kurs, behält die Kursleitung ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die/der KursteilnehmerIn nicht teilgenommen hat. Die Gebühren für versäumte Stunden bei Kassenkursen richten sich nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes (€ 14,32 pro 60 Minuten), in dem der Kurs stattfindet. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden, da es sich um einen geschlossenen Kurs handelt.
    •  Die Gebühr für die Begleitperson und weitere Details dazu entnehmen Sie bitte der Bestätigungsmail.

 

  1. Kursangebot und Kursort
    • Die Kursleitung ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
    • Der Kurs findet zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die Hebammenpraxis vor, den Kurs bis drei Tage vor Kursbeginn abzusagen.

 

  1. Rücktritt
    • Die/Der KursteilnehmerIn kann ohne Angabe von Gründen bis zu 4 Wochen vor dem ersten Kurstag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Anbieter (maßgeblich ist der Zugangszeitpunkt) von Ihrer Anmeldung zurücktreten. Kursgebühren fallen insofern nicht an, allerdings eine Bearbeitungsgebühr von 30€. Bei einem späteren Rücktritt ist die Kursgebühr komplett fällig. Ein Austausch gegen eine/n andere/n Teilnehmer/In ist hier nicht möglich.

 

  1. Zusätzliche Regelungen
    • Es gilt als vereinbart, dass immer alle Kursstunden des entsprechenden Kurses gebucht werden müssen. Es ist nicht möglich nur einzelne Stunden eines Kurses zu buchen.
    • Da es sich bei den Geburtsvorbereitungskursen um einen Kurs handelt mit Begleitung, ist die Begleitgebühr auch dann zu bezahlen, wenn der Kurs ohne Begleitung besucht wird.
    • Der Rückbildungsgymnastikkurs findet ohne Kinder statt - Ausnahme hier, wenn explizit vereinbart ist, dass Kinder mitgebracht werden dürfen.
    • Geschwisterkinder können nur nach Absprache mitgebracht werden.
    • Während der Babykurse (Babymassage, Babys in Bewegung, etc) liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern bzw. der Begleitperson. Hier gelten die Vertragsbedingungen der externen KursleiterInnen.
    • Stempelkarten des Bewegungskurses sind 1Jahr gültig, eine Auszahlung der offenen Stunden ist nicht möglich.
    • Die Beantwortung von Fragen oder Beratungen vor und nach Kursen (persönlich, telefonisch oder per Mail) werden nach der jeweils geltenden Gebührenverordnung abgerechnet.

 

  1. Sonderregelungen
    • Sollte die Durchführung des Kurses als Präsenzveranstaltung aufgrund von Gesetzlichen Auflagen nicht möglich sein, wird der Kurs als Online-Veranstaltung durchgeführt. Daraus ergibt sich kein Sonderkündigungsrecht.
    • Die/Der TeilnehmerIn stimmt mit der Anmeldung zum Kurs automatisch zu, dass Ton und Bild für die anderen Kursteilnehmerinnen sichtbar sind.
      Eine Aufzeichnung des Kurses oder Teilen davon ist ausdrücklich untersagt.
    • Die/Der TeilnehmerIn erklärt sich einverstanden die Hygienevorschriften der Kursleitung umzusetzen.

 

  1. Haftung
    • Die Kursteilnahme an den Kursen erfolgt eigenverantwortlich.
    • Die Kursleitung übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe, abgelegte Gegenstände oder abgestellte Kinderwägen o.Ä. Die Kursleitung übernimmt keine Haftung für die Beschädigung von Eigentum von Teilnehmerinnen (z.B. Brillen, Mobiltelefone), wenn dieses während der Übungen beschädigt wird. 
    • Die Haftung der Kursleitung für fremdes Verschulden wird außerdem nach § 276 und 278 BGB ausgeschlossen.
    • Die Kursleitung übernimmt keine Haftung für die Beschädigung der Gesundheit, wenn diese aus Situationen heraus erfolgt, die nicht im konkreten Zusammenhang mit den Übungsanleitungen steht.
    • Mit der Buchung wird bestätigt, dass der Gesundheitszustand der/des TeilnehmersIn die Teilnahme am gebuchten Kurs erlaubt. Die/Der TeilnehmerIn ist verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben über ihre/seine gesundheitlichen Beschwerden und Beeinträchtigungen zu machen. Dies gilt vor allem, wenn diese Beschwerden für den Kurs und seine Inhalte relevant sind. Die Kursleitung ist berechtigt, die Behandlung/Betreuung jederzeit zu beenden, wenn Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft angegeben oder Therapiemaßnahmen nicht umgesetzt werden.
    • Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Nach Erhalt der AGB haben Sie die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag schriftlich zurückzutreten. Nach Ablauf der Frist gelten die AGB als vereinbart und sind wirksam.