Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden, werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Die Kursgebühren der in Anspruch genommenen und unterzeichneten Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarungen der Hebammen nach §134a SGB V.
Ist die Kursteilnehmerin privat versichert, wird mit der/dem KursteilnehmerIn direkt abgerechnet. Es gilt die Privatgebührenverordnung für Hebammen des Landes Baden-Württembergs. Private Rechnungen der Hebamme an SelbstzahlerInnen sind innerhalb der vereinbarten Frist (30 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife.
Versäumte Kursstunden
Versäumt die/der KursteilnehmerIn einzelne Stunden oder auch den kompletten Kurs, behält die Kursleitung ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die/der KursteilnehmerIn nicht teilgenommen hat. Die Gebühren für versäumte Stunden bei Kassenkursen richten sich nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes (€ 14,32 pro 60 Minuten), in dem der Kurs stattfindet. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden, da es sich um einen geschlossenen Kurs handelt.
Nach Erhalt der AGB haben Sie die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag schriftlich zurück zu treten. Nach Ablauf der Frist gelten die AGB als vereinbart und sind wirksam.